Elisabeth-Halle

Elisabeth Halle
Elisabeth Halle
Elisabeth Halle
 

Exemplarisch wird hier der Beschluss zum Bau der Elisabeth-Halle in Form eines Zeitungsartikels der Aachener Post vom 05.08.1906 wiedergegeben. Der Artikel war in der damals üblichen Sütterlin-Schrift verfasst und wurde von uns infolge verminderter Lesbarkeit des Originals geringfügig modifiziert bzw. gekürzt:

Foto einer alten Zeitung von 1908.

 





Samstag, den 2. Mai 1908, zugleich Sonntagsausgabe für 3. Mai 1908

Zum Projekt einer neuen städtischen Bade- und Schwimmanstalt

Seitdem gegen Ende Juni d. J. durch die hiesigen Tagesblätter der Inhalt einer Denkschrift, welche Herr Oberbürgermeister Veltmann über den Bau einer öffentlichen Bade- und Schwimm-Anstalt in Aachen aufgearbeitet hat, dem Publikum bekannt geworden ist, hat sich ein Streit der Meinungen über die Frage erhoben, welches Gelände für den beabsichtigten Zweck wohl am geeignetsten erscheint.

Bekanntlich ist in der erwähnten Denkschrift für die geplante Anlage das sogenannte Gasthaus-Gelände, d.h. das Terrain zwischen Elisabeth-Straße, Hartmannstraße und Münsterplatz vorgeschlagen und dieser Vorschlag ist auch durch den zwecks Studiums der Frage der Errichtung einer neuen städtischen Badeanstalt seitens der Stadtverwaltung eingesetzten Ausschuss eingehend geprüft und einstimmig empfohlen worden.

Es sind aber nun doch inzwischen in der Presse Stimmen laut geworden, welche sich gegen das vorgeschlagene Baugelände aussprechen und andere Stellen, z.B. einen Teil des Terrains der alten Marienthaler Kaserne oder einen Platz im Hahnbruch oder am Johannisplatz in Vorschlag bringen. Wieder andere geben einem Ausbau der am Adalbertsteinweg liegenden alten Schwimmanstalt oder dem Bau einer Schwimmhalle im Zoologischen Garten usw. das Wort.

Bei allen diesen Vorschlägen wird hauptsächlich ins Feld geführt, das in der Denkschrift in Betracht gezogene Gelände zwischen Elisabethstraße und Münsterplatz sei so wertvoll und würde bei Benutzung desselben zum Bau der neuen Schwimmhalle diese zu teuer. Diejenigen, welche diesen Einwand erheben, dürften aber wohl den Umstand außer Acht lassen, dass nach den Vorschlägen der Denkschrift nicht das ganze Terrain zum Bau der neuen Schwimmhalle gedacht ist, sondern dass der weitaus wertvollste Teil am Münsterplatz mit 35 Metern Front und rund 1070 Kubikmeter Flächeninhalt bewertet auf rund 280.000 Mark, in genügender Tiefe zum Verkauf als Baugrund der Stadt zur Verfügung bleiben soll. So würde beim Bau der Schwimmhalle an der Elisabethstraße der auf ca. 6000 Mark geschätzte Mietzins auch dem Stadtsäckel für die neue Schwimmhalle zu Gute kommen.

Somit würde also der Bauplatz für die neue Schwimmhalle auf das hinter den Häuserreihen liegende weniger wertvolle und nach Abzug des Baugeländes an den für die meisten Zwecke mit Nutzen kaum verwertbare Terrain beschränkt sein. Unter diesen Umständen kann der Einwand, der für die Schwimmhalle vorgeschlagene Bauplatz komme zu teuer zu stehen, nicht aufrecht erhalten werden, zumal hier die Stadt Eigentümerin des Baugrundes ist und nicht vor der Notwendigkeit steht, hochgeschraubte Preise für Bodenerwerb zu zahlen, was bei der Anlage der Schwimmhalle an anderen von einigen Seiten vorgeschlagenen Stellen nicht zu umgehen wäre, womit aber am Ende die Anlage wohl an keiner Stelle billiger zu stehen käme.

Abgesehen davon dürfte aber auch vom Gesichtspunkte der Zuverlässigkeit und innerhalb des ganzen Stadtgebiets vergeblich nach einer zweiten Stelle gesucht werden, welche so geeignet zum Bau einer Schwimmhalle erscheint wie das Terrain zwischen Münsterplatz und Elisabethstraße und zwar deshalb, weil es im Zentrum der Stadt und insbesondere in einem verkehrsreichen Teil liegt. Dieser Umstand fällt aber für den Zweck, welchem eine öffentliche Badeanstalt dienen soll, und der bei einer solchen der Volksgesundheit dienenden Einrichtung in erster Linie erfüllt werden muß, nämlich einer möglichst hohen Frequenz-Ziffer ausschlaggebend ins Gewicht. Je mehr eine gemeinnützige Einrichtung von der Bevölkerung benutzt wird, um so höher gestaltet sich ihr Wert, um so mehr erfüllt sie ihren Zweck und umso besser stellt sich auch – last not least – ihre Rentabilität.

Nach allen Erfahrungen, welche man bisher in anderen Großstädten bei der Anlage und dem Betrieb öffentlicher Bade- und Schwimmhallen gemacht hat, ist deren Besuch und damit zugleich ihre Zweckerfüllung und Rentabilität um so besser und gesicherter, je näher diese Anlagen in den Zentren einer Stadt liegen und das ist aus mehreren Gründen auch ganz natürlich. Einen Teil der Bevölkerung hält Bequemlichkeit, einen anderen der Mangel an Möglichkeiten davon ab, entfernter gelegene Badeanstalten aufzusuchen, wieder andere dürften einen großen Teil des Jahres aus Furcht vor Erkältungen davor zurückschrecken, Badegelegenheiten zu benutzen, die weit von ihren Wohnungen an der Peripherie der Großstädte oder ganz außerhalb liegen.

Diese Befürchtung ist auch bei mäßiger Witterung, zumal im Winter, gar nicht so unbegründet, denn wenn man nach Verlassen geschlossener Bebauung durch Wind und Wetter noch größere Wege, gar über offenes Gelände zurückzulegen hat, so ist die Gefahr von Erkältungen viel größer als wenn man innerhalb geschlossener Straßenzüge nur kurze Wege zu seinem Heim zu machen braucht. Da nun aber geschlossene Badeanstalten gerade für die kalte und nasse Jahreszeit – in unserem Klima also für den größten Teil des Jahres – öffentlich in Betracht kommen, weil dann ja die Badegelegenheiten im Freien fortfallen, so würde es durchaus verfehlt sein, die neue Schwimmhalle in einem entlegenen Stadtteil oder gar außerhalb der Stadtgrenze zu errichten. Die Badeanstalt würde in einem solchen Maße nicht nur ihren eigentlichen Zweck in geringem Umfang erfüllen, sondern sie würde auch wohl zweifellos durch mangelhaften Besuch sehr unrentabel werden und damit auf die Dauer selbst bei billigster Herstellung der Stadt noch teurer zu stehen kommen, als eine mit höheren Herstellungskosten dafür im Stadtzentrum angelegte Anstalt.

So ist daher auch ein Unding, eine derartige Badeanstalt weit draußen im Freien wie z.B. am Jakobstor oder im Hahnbruch vorgeschlagen, denn dieselbe würde im Sommer schlecht besucht werden, weil dann die meisten Leute lieber im Freien baden und im Winter voraussichtlich noch weniger Frequenz haben, weil die Zurücklegung weiter Wege bei kalten oder nassem Wetter den wenigstens zusagt. Anders liegt die Sache bei offenen freiliegenden nur für die warme Jahreszeit vorgesehenen Schwimmanstalten, bei denen wie z.B. beim Hangeweiher gerade die Tage draußen im offenen Gelände von den meisten Badenden als Vorzug empfunden wird.

Ob der ferner erörterte Plan, eine neue Schwimmhalle durch Umbau und Vergrößerung der alten Schwimmanstalt im Adalbertsteinweg zu schaffen, in zufriedenstellender Weise möglich und durchführbar ist, entzieht sich unserer Beurteilung, doch scheint uns die Ansicht derjenigen berechtigt, welche behaupten, dass auf diese Weise keine so vollkommene und allen Ansprüchen genügende Badeanstalt geschaffen werden könne, wie die in der Denkschrift des Herrn Oberbürgermeisters vorgeschlagene Neuanlage. Denn die jetzige Schwimmanstalt am Adalbertsteinweg ist für die Bedürfnisse einer modernen Großstadt so durchaus unzulänglich, verbaut und veraltet, dass durch einen bloßen Umbau keine einigermaßen vollwertige Badeanstalt geschaffen werden kann: Es würde in jedem Fall nur Flickwerk bleiben. Nur durch eine vollständige Neuanlage könnte u. E. der gewollte Plan einer genügend großen, modern eingerichteten Schwimmanstalt erreicht werden, dann aber würden, außer der für Ablösung der jetzigen Besitzerin, der Aktien-Gesellschaft Schwimmanstalt nötigen Summe der Stadt wohl auch noch erhebliche Kosten für Bodenerwerb hinter der jetzigen Anstalt für die größere Neuanlage erwachsen, womit letztere am Ende aber vielleicht noch teurer zu stehen kommen würde, als bei Verwendung des ganz der Stadt gehörigen Gastbaugeländes.

Wenn man nach den vorstehenden Ausführungen alle Gesichtspunkte hinsichtlich der für eine neue Schwimmanstalt zu wählenden Baustelle zusammenfasst, so kommt man zu dem Ergebnis, dass die meisten Momente für das in der Denkschrift des Herrn Oberbürgermeisters vorgeschlagene Gelände zwischen Münsterplatz und Elisabethstraße sprechen. Wenn nun ferner die nach unserer Kenntnis auch von keiner Seite bestrittene Tatsache feststeht, dass unsere Stadt bezüglich der Möglichkeit des Gebrauchs von Schwimmbädern hinter allen übrigen größeren und selbst einer Anzahl kleinerer Städte in Deutschland ganz erheblich zurücksteht, wenn man dabei erwägt, welchen unschätzbaren Wert derartige Bäder in hygienischer Beziehung für die Bevölkerung, namentlich in großen Industriestädten besitzen, so ergibt sich daraus für unsere Stadtverwaltung die unabweisbare Pflicht, das bisher Versäumte nachzuholen und dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt Aachen eine ihrem Range und ihrer Größe entsprechende moderne Bade- und Schwimmanstalt sobald als möglich erhält. Man tut heute ja außerordentlich viel für Leidende und Kranke durch Schaffung von Krankenhäusern, Genesungsheimen, Lungenheilstätten, Waldschulen usw.; man sollte aber darüber auch den noch gesunden Teil der Bevölkerung nicht vergessen und ihm wenigstens ein so ausgezeichnetes Mittel körperlicher Kräftigung und ein so hervorragendes Prophylacticum gegen Erkrankungen, wie es Natur- und Schwimmbäder sind in entscheidendem Maße zur Verfügung zu stellen.